Neuigkeiten und Pressemitteilungen der Stadtwerke Burg - Unsere Meldungen für das Jahr 2023
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13.12.2023
Stadtbüro und Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Burg sind vom 27. Dezember bis 05. Januar 2024 für Publikumsverkehr geschlossen
Zu den bevorstehenden Feiertagen an Weihnachten und zum Jahreswechsel 2023/24 schließen die Stadtwerke Burg ihr Stadtbüro in der Schartauer Str. 58 a und den Serviceschalter im Verwaltungsgebäude in der Niegripper Chaussee 38 a bis zum 05. Januar 2024 für den Publikumsverkehr.
Die Stadtwerke Burg versenden üblicherweise zum Jahreswechsel die Jahresrechnung der Stadtwerke-Kunden in den Bereichen Strom und Erdgas. Dieses Jahr erfolgt der Rechnungsversand aufgrund von Systemanpassungen bis spätestens Mitte Januar 2024.
Die Stadtwerke sind über die Servicehotline ab 8. Januar wieder erreichbar.
Die Mitarbeiter*innen des Kundenservice sind unter der E-Mailadresse kundenservice@swb-burg.de oder über das Kontaktformular auf der Internetseite der Stadtwerke erreichbar.
Die Notrufnummern sind selbstverständlich besetzt.
24.07.2023
Die Stadtwerke Burg GmbH werden bis Ende 2045 vollständig treibhausgasneutral wirtschaften. Dieses Ziel haben die Stadtwerke in ihrer Strategie zur Senkung klimawirksamer Emissionen niedergelegt.
Deutschland hat das Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Das gelingt natürlich nur dann, wenn alle gesellschaftlichen Akteure aktiv mitarbeiten. Die Stadtwerke Burg (SWB) und Stadtwerke Burg Energienetze (SWBEN) tun das bereits seit mehreren Jahren, vor allem um die eigene Geschäftstätigkeit mit der Verantwortung für den Klimaschutz in Einklang zu bringen. „Mit unserem Beitritt zur Stadtwerke-Initiative Klimaschutz im April 2022 haben wir diese Aktivitäten auf eine neue Basis gestellt, denn in unseren Augen gibt es keine Alternative zu entschlossenem Klimaschutz“, ist Dr. Swen Löppen, Geschäftsführer der Stadtwerke Burg sicher.
Mit der ersten Bilanz aller wesentlichen Treibhausgase (THG), die dem Greenhouse Gas Protocol zufolge den Geschäftstätigkeiten der Stadtwerke Burg GmbH und der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH zuzuordnen sind, ist der wichtige Ausgangspunkt festgelegt. Ca. 162.000 Tonnen CO2-Äquivalente: So hoch ist der Anteil der Stadtwerke Burg im Basisjahr 2021 an den gesamtdeutschen THG-Emissionen von rund 762 Millionen Tonnen. Davon entfallen ca. 57% auf das Geschäftsfeld der Stromversorgung und ca. 40% auf das Geschäftsfeld Wärmeversorgung. Die verbleibenden 3% verteilen sich auf alle übrigen Geschäftstätigkeiten und interne Prozesse.
Seit 2022 sind die Stadtwerke Burg Teil der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz. Diese, von der ASEW koordiniert, unterstützt die Stadtwerkewelt dabei, gemeinsam den Weg hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu beschreiten. Dabei soll die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Stadtwerk gestärkt werden, um generationengerechte Ziele vor Ort verwirklichen zu können und die regionale Wertschöpfung zu steigern.
Weitere Details zur THG-Bilanz, der Strategie zur Senkung klimawirksamer Emissionen und den Zielen der Stadtwerke Burg finden Sie unter www.stadtwerke-burg.de/initiative-klimaschutz/.
ASEW-Profil
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) ist mit aktuell bundesweit mehr als 340 Mitgliedern das größte deutsche Stadtwerke-Netzwerk für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die ASEW wurde 1989 aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heraus gegründet. Das Ziel: Eine rationelle, sparsame und umweltschonende Energie- und Ressourcenverwendung zu fördern. Die ASEW berät und unterstützt ihre Mitglieder in diesen Bereichen und entwickelt für sie innovative Produkte und Dienstleistungen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Das Portfolio der ASEW umfasst Produkte für Vertrieb und Kundenberatung, außerdem Seminare und Qualifizierungsangebote sowie eine Kunden- und Fördermittelberatung.
20.04.2023
Preissenkungen ab 1.6.2023
Die Lage an den Energiemärkten hat sich merklich entspannt und die Preise haben sich stabilisiert. Die Stadtwerke Burg geben die erreichten Einsparungen in Form von Preissenkungen zum 1. Juni 2023 weiter.
Tarif SWB Grundversorgung Heizgas ab 01.06.2023
Tarif SWB Grundversorgung Heizgas | Einheit | bis 31.05.2023 | ab 01.06.2023 |
Arbeitspreis brutto | ct/kWh | 22,84 | 18,03 |
Arbeitspreis netto | ct/kWh | 21,35 | 16,85 |
Im Arbeitspreis enthalten: | |||
Netznutzungsentgelte | ct/kWh | 1,630 | 1,630 |
Konzessionsabgabe | ct/kWh | 0,220 | 0,220 |
Erdgassteuer | ct/kWh | 0,550 | 0,550 |
CO2-Abgabe | ct/kWh | 0,546 | 0,546 |
Gasspeicherumlage | ct/kWh | 0,059 | 0,059 |
Energie-Arbeitspreis | ct/kWh | 18,340 | 13,845 |
Grundpreis brutto | €/a | 138,99 | 138,99 |
Grundpreis netto | €/a | 129,90 | 129,90 |
Im Grundpreis enthalten: |
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Netznutzungsentgelte | €/a | 86,40 | 86,40 |
Messung und Messstellenbetrieb | €/a | 18,80 | 18,80 |
Energie-Grundpreis | €/a | 24,70 | 24,70 |
Tarif SWB Grundversorgung Heizstrom ab 01.06.2023
Tarif SWB Grundversorgung Heizstrom | Einheit | bis 31.05.2023 | ab 01.06.2023 |
Arbeitspreis brutto | ct/kWh | 41,05 | 36,30 |
Arbeitspreis netto | ct/kWh | 34,50 | 30,50 |
Im Arbeitspreis enthalten: | |||
Netznutzungsentgelte | ct/kWh | 2,300 | 2,300 |
Konzessionsabgabe | ct/kWh | 0,110 | 0,110 |
Stromsteuer | ct/kWh | 2,050 | 2,050 |
KWK-Umlage | ct/kWh | 0,357 | 0,357 |
Offshore Netzumlage | ct/kWh | 0,591 | 0,591 |
§ 19 Umlage StromNEV-Umlage | ct/kWh | 0,417 | 0,417 |
Energie-Arbeitspreis | ct/kWh | 28,672 | 24,675 |
Grundpreis brutto | €/a | 99,90 | 99,90 |
Grundpreis netto | €/a | 83,95 | 83,95 |
Im Grundpreis enthalten: |
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Netznutzungsentgelte | €/a | 13,80 | 13,80 |
Messung und Messstellenbetrieb | €/a | 26,86 | 26,86 |
Energie-Grundpreis | €/a | 43,29 | 43,29 |
Tarif SWB Grundversorgung Strom ab 01.06.2023
Tarif SWB Grundversorgung Strom | Einheit | bis 31.05.2023 | ab 01.06.2023 |
Arbeitspreis brutto | ct/kWh | 54,87 | 50,11 |
Arbeitspreis netto | ct/kWh | 46,11 | 42,11 |
Im Arbeitspreis enthalten: | |||
Netznutzungsentgelte | ct/kWh | 8,020 | 8,020 |
Konzessionsabgabe | ct/kWh | 1,320 | 1,320 |
Stromsteuer | ct/kWh | 2,050 | 2,050 |
KWK-Umlage | ct/kWh | 0,357 | 0,357 |
Offshore Netzumlage | ct/kWh | 0,591 | 0,591 |
§ 19 Umlage StromNEV-Umlage | ct/kWh | 0,417 | 0,417 |
Energie-Arbeitspreis | ct/kWh | 33,354 | 29,355 |
Grundpreis brutto | €/a | 149,95 | 149,95 |
Grundpreis netto | €/a | 126,01 | 126,01 |
Im Grundpreis enthalten: |
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Netznutzungsentgelte | €/a | 69,00 | 69,00 |
Messung und Messstellenbetrieb | €/a | 9,17 | 9,17 |
Energie-Grundpreis | €/a | 47,84 | 47,84 |
19.04.2023
Stadtwerke-Kunden profitieren von vorgezogener Entlastung durch die Energiepreisbremsen
Im März ist über die enormen Kraftanstrengungen der Stadtwerke Burg und deren Dienstleister zur Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse berichtet worden. Die umfangreichen Arbeiten zur Anpassungen der Abrechnungsprogramme gehen gut voran. Dennoch haben sich die Stadtwerke für Überbrückungsmaßnahmen entschieden, damit möglichst viele Kunden schnell und unbürokratisch weitestgehend in den Genuss von Entlastungen kommen. Tarifkunden in der Grund- und Ersatzversorgung werden bereits festgestellt haben, dass ihre Abschläge im März und April 2023 vollständig ausgesetzt wurden. Bei Kunden mit vorliegendem SEPA-Mandat erfolgte dies automatisch.
Für alle Strom- und Gaskunden mit den günstigen Sondertarifen ist die Entlastung durch die Energiepreisbremsen relativ gering, insbesondere wenn die bevorstehende Senkung der Preise aller Gas- und Stromtarife berücksichtigt wird. Da die daraus folgende Anpassung der Abschläge dementsprechend gering ausfällt, wurde bei diesen Tarifkunden die Abschlagszahlung wie gewohnt fortgeführt.
Kunden, die dennoch ihren Abschlag verändern möchten, können das natürlich jederzeit eigenständig tun und dazu unser Onlineportal nutzen. https://meine.stadtwerke-burg.de
Die konkrete Abrechnung sowie exakte Ausweisung der Entlastungsbeträge erfolgt für alle Tarifkunden in der Jahresabrechnung 2023, so dass jeder Kunde die ihm zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten wird.
Hohe Auslastung des Kundenservice durch Entlastungspakete
In der aktuellen Situation erreichen uns zahlreiche Fragen rund um die Beschlüsse der Bundesregierung. Wir möchten die Fragen unserer Kunden so umfassend wie möglich beantworten und haben deshalb Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt.
Bitte nutzen Sie diese Informationsmöglichkeit, bevor Sie unseren Kundenservice anrufen. Aufgrund des hohen Anrufaufkommens kommt es zu sehr langen Wartezeiten in unserer telefonischen Hotline. Wir bitten hierfür um Verständnis.
20.03.2023
Wichtige Informationen zu den aktuellen Entlastungspaketen der Bundesregierung
Umsetzung der Preisbremsen ist ein Kraftakt für die Stadtwerke Burg GmbH
Die Stadtwerke Burg arbeiten – wie die ganze Branche – mit Hochdruck daran, die Umsetzung der Preisbremsen sicherzustellen, so dass die Entlastungen wirksam werden.
Die Strompreispreisbremse sieht für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 Kilowattstunden (kWh) vor, dass der Strompreis für ein Kontingent von 80% des prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) in Höhe von 40 ct/kWh gedeckelt wird. Für alle Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh kommt eine Deckelung des Nettoenergiepreises für ein festes Kontingent von 70% des prognostizierten Jahresverbrauchs zum Ansatz. Über das jeweilige Kontingent hinaus gehende Strommengen werden mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.
Bei Gas- und Wärmekunden mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio. kWh ist der Preis auf 12 ct/kWh bei Gas und 9,5 ct/kWh bei Wärme gedeckelt. Die Deckelung gilt ebenfalls für 80% des anzulegenden Jahresverbrauchs. Für alle Kunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh wird der Nettoenergiepreis für ein festes Kontingent von 70% des Jahresverbrauchs gedeckelt. Darüber hinaus gehende Gas- bzw. Wärmemengen werden mit dem vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.
Die hohe Komplexität und die kurzen Fristen in den Gesetzen zu den Energiepreisbremsen stellen die Stadtwerke Burg und deren Dienstleister vor so enorme technische und personelle Herausforderungen, dass es uns trotz aller Kraftanstrengungen nicht im März gelingt, die umfangreichen Anpassungen der Abrechnungsprogramme für die Umsetzung der Energiepreisbremsen abzuschließen, so Annette Meyer, Geschäftsführerin der Stadtwerke Burg GmbH.
Um der Strom- und Gaspreisbremse unter diesen Umständen weitestgehend Rechnung zu tragen, haben wir uns entschieden, für alle Tarifkunden in der Grund- und Ersatzversorgung den Abschlag im März 2023 vollständig auszusetzen. Bei Kunden mit vorliegendem SEPA-Mandat geschieht dies automatisch. Uns ist es wichtig, dass unsere Kunden schnell und unbürokratisch entlastet werden.
Für alle Strom- und Gaskunden, die wir auf der Grundlage unserer günstigen Sondertarife beliefern, ist die relative Entlastung durch die Energiepreisbremsen gering. Da die daraus folgende Anpassung der Abschläge dementsprechend gering ausfällt, verzichten wir bei diesen Kunden auf Maßnahmen zur Überbrückung des Zeitverzugs. Dadurch vermeiden wir unverhältnismäßigen Aufwand und kommen bei den abschließenden Arbeiten zur Umsetzung der Energiepreisbremsen zügiger voran, betont Dr. Swen Löppen, Geschäftsführer der Stadtwerke Burg GmbH.
Die Lage an den Energiemärkten hat sich entspannt. Dies nehmen die Stadtwerke Burg zum Anlass, die Risiken neu zu bewerten, die mit der Energiebelieferung der Kunden verbunden sind. Es zeichnet sich bereits ab, dass wir die Preise der Gas- und Stromtarife etwa zur Jahresmitte soweit senken können, dass diese dann unter den Preisbremsen liegen werden. Diese in Aussicht stehende Preissenkung reduziert die Höhe der Abschläge erheblich stärker als die Energiepreisbremsen. Daher verzichten wir vorerst auf eine Anpassung der Abschläge, insbesondere im Bereich der Sondertarife, erläutert Frau Meyer.
Kunden, die dennoch ihren Abschlag verändern möchten, können das natürlich jederzeit eigenständig tun und dazu unser Online Portal nutzen. (Kundenportal (stadtwerke-burg.de)
Die Darstellung der exakten Entlastungsbeträge ist zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister arbeiten wir intensiv daran, diese Information so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Die konkrete Abrechnung sowie exakte Ausweisung der Entlastungsbeträge erfolgt für alle Tarifkunden selbstverständlich in der Jahresabrechnung 2023, so dass unseren Kunden keinerlei Nachteile entstehen, versichert Dr. Löppen. Jeder Kunde wird die zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.
Ihr Team der Stadtwerke Burg GmbH
Entlastungspakete, Preisanpassungen, Abschlagsänderungen
In der aktuellen Situation erreichen uns zahlreiche Fragen rund um die Beschlüsse der Bundesregierung. Wir möchten die Fragen unserer Kunden so umfassend wie möglich beantworten und haben deshalb Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt.
Bitte nutzen Sie diese Informationsmöglichkeit, bevor Sie unseren Kundenservice anrufen. Aufgrund des extrem hohen Anrufaufkommens kommt es zu sehr langen Wartezeiten in unserer telefonischen Hotline. Wir bitten hierfür um Verständnis.
31.01.2023
Stadtwerke Burg öffnen das Stadtbüro ab 2. Februar 2023 mit neuen Öffnungszeiten
Die Stadtwerke Burg öffnen ihr Stadtbüro wieder ab Donnerstag, den 2. Februar – jedoch zu geänderten Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 9 -12 Uhr und 13 -16 Uhr. Es wird empfohlen, möglichst viele Anliegen telefonisch, postalisch oder digital zu erledigen.
Die Öffnungszeiten der Verwaltung in der Niegripper Chaussee 38a sind von Montag bis Donnerstag: 9 -16 Uhr und am Freitag von 9 -12 Uhr - sowie jederzeit nach Vereinbarung.
Alle Kunden der Stadtwerke Burg haben im Online-Servicecenter unter http://meine.stadtwerke-burg.de jederzeit die Möglichkeit, Rechnungen und Verträge einzusehen, Abschläge anzupassen oder die Bankverbindung zu ändern. Ein- und Auszahlungen sollten weiterhin grundsätzlich per Überweisung erfolgen.
Bei Fragen erreichen sie die Kundenservice-Mitarbeiter*innen telefonisch unter 03921-918 418, per Fax 03921 918 422 oder E-Mail: kundenservice@swb-burg.de zu den bekannten Öffnungszeiten.