Der Gleichbehandlungsbericht gemäß Energiewirtschaftsgesetz

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind wir verpflichtet, einen Gleichbehandlungsbericht zu veröffentlichen. Der zeigt auf, ob ein Unternehmen den diskriminierungsfreien Netzbetrieb nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§7a Abs. 5, Satz 3 EnGW) ermöglicht.

Gleichbehandlungsbeauftragte
Sabrina Kegel
Telefon: 03921 / 918 488
Fax: 03921 / 918 422
sabrina.kegel@swben-burg.de

Der Gleichbehandlungsbericht für 2023