Landgas aus der Heimat - Ihr Gasanbieter für das Jerichower Land

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Burg Jerichower Land Region
Heimvorteil für Ihre Energieversorgung - Wechseln Sie jetzt zum Jerichower Landgas!

Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute doch so nah liegt? Diese Frage stand im Raum als die Stadtwerke Burg zum ersten Mal das Konzept einer regionalen Energieversorgung für die Bürger im Jerichower Land diskutierten. Mittlerweile hat das Kind einen Namen und wir freuen uns Ihnen mit dem Jerichower Landgas (und dem Jerichower Landstrom) günstige Energieversorgung direkt aus der Region anbieten zu können.

Mit unserem Jerichower Landgas entscheiden Sie sich für eine günstige, sichere Erdgasversorgung aus der Region und haben zudem immer einen direkten Ansprechpartner in der Nähe.

Sie möchten mehr erfahren? Wir beraten Sie gern vor Ort in unserem Stadtbüro, telefonisch unter unserer Service-Nummer oder per E-Mail.


Bitte beachten Sie:
Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Beschaffungsmarkt können wir Ihnen derzeit keine Gas-Tarife anbieten. Sobald sich die Lage wieder beruhigt, finden Sie unsere aktuellen Angebote wieder hier auf der Internetseite.

Infos zu Ihrem Gas-Tarif


Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)


Verordnung 2021 | 80 kB

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, laden Sie bitte unser Muster-Widerrufsformular herunter und senden Sie es an uns zurück.



Die ausgewiesenen Preise sind gültig vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.

Ausgenommen von der Energiepreisgarantie sind die Entgelte zur Netznutzung. Ebenfalls ausgenommen sind gem. § 6 der AGB Veränderungen der Energiesteuer sowie der Umsatzsteuer sowie neue Steuern, Abgaben oder sonstige neue staatliche Mehrbelastungen.

Alle ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise und beziehen sich jeweils auf den Brennwert des Erdgases. Die Gaspreise beinhalten die abzuführende geltende Mehrwertsteuer von 19 % und die Erdgassteuer von zur Zeit 0,64 Cent/kWh (0,55 netto).

Die Jahresabrechnung erfolgt jeweils zu dem für den Kunden günstigsten Grundversorgungstarif oder dem günstigsten Sondervertragstarif (Bestabrechnung), sofern ein Verbrauch an ein- und derselben Abnahmestelle über einem Zeitraum von einem vollständigen Abrechnungsjahr vorliegt.