Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Arbeitspreis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Gas,
  • 9,5 Cent/kWh für Wärme und
  • 40 Cent/kWh für Strom.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Ermitteln Sie die mögliche Entlastung bzw Ersparnis mit Hilfe des Preisbremsenrechners HIER.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website: Energiespartipps.

Strom- und Gaspreis: günstigere Versorgung | Bundesregierung


Information zur Umsetzung der Preisbremsen

Wir arbeiten gemeinsam mit IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Energieversorger in ganz Deutschland müssen zur selben Zeit die Abrechnung der
Kundentarife ändern und die Kunden darüber informieren, was in der Regel per Post geschieht. Dabei müssen eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden. Das bringt die Energiewirtschaft und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in der Regel in den Abrechnungsprogrammen programmieren müssen, an die Grenze ihrer Kapazitäten.

Das Wichtigste ist jedoch bereits sicher: Alle Kundinnen und Kunden werden ihre Entlastung bekommen.

Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass anspruchsberechtigte Kunden vor dem 1. März 2023 über die Entlastungsbeträge informiert werden und die entsprechende Entlastung auch im März vorgenommen wird.

Sollten die Informationen an die Kunden vereinzelt nicht rechtzeitig zugestellt werden oder Informationsschreiben noch nicht alle gesetzlich verpflichtenden Einzeldaten zu den Entlastungsbeträgen enthalten, können Sie sich dennoch sicher sein: Alle anspruchsberechtigten Kunden werden ihre Entlastung bekommen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, sollte es zu Verzögerungen kommen.

Sollten Sie Fragen zur Entlastung durch die Preisbremsen haben, dann nutzen Sie die Informationen auf unserer Internetseite. Gern stehen wir zu den veröffentlichten Sprechzeiten auch telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Umsetzung der Preisbremsen ist ein Kraftakt für die Stadtwerke Burg GmbH

Stadtwerke-Kunden profitieren von vorgezogener Entlastung durch die Energiepreisbremsen