Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gas- und Wärmekunden erhalten im Dezember 2022, spätestens jedoch im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen bzw. Abrechnungsbeträgen orientiert.
Unsere Kunden – mit Ausnahme der Industrie- und größeren Gewerbekunden – profitieren automatisch von der Soforthilfe. Bei Wärmelieferungen spielt es keine Rolle, wie die Wärme produziert wurde.
Gaskunden
Die Soforthilfe für Haushalts- und Gewerbekunden, die über ein Standardlastprofil beliefert werden, entspricht einem Zwölftel des im September 2022 vom Lieferanten prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Tarifpreis für Erdgas. Da wir bei diesen Gaskunden im Dezember keinen Abschlag erheben, werden diese Kunden durch den Wegfall des Abschlags im Januar 2023 pauschal entlastet. Dieser vorläufige Entlastungsbetrag wird in der darauffolgenden Abrechnung mit dem gesetzlichen Entlastungsanspruch verrechnet.
Auch viele größere Unternehmen und Einrichtungen, die über eine registrierende Leistungsmessung mit Erdgas beliefert werden, erhalten die Soforthilfe. Diese Kunden müssen ihrem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vorliegen. Für anspruchsberechtigte Kunden beträgt die einmalige Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 multipliziert mit dem im Liefervertrag vereinbarten Gesamtpreis für Dezember 2022. Bei allen Gaskunden, die monatlich abgerechnet werden und keine Abschläge zahlen, wird der Entlastungsbetrag in der Verbrauchsabrechnung im Januar 2023 berücksichtigt.
Wärmekunden
Bei anspruchsberechtigten Wärmekunden mit monatlichen Abschlägen ergibt sich die Höhe der staatlichen Entlastung durch den Betrag der Abschlagszahlung im September 2022 multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor in Höhe von 120 Prozent. Dieser Anpassungsfaktor spiegelt die Entwicklung der Wärmekosten im Zeitraum September bis Dezember 2022 wider. Der Entlastungsbetrag wird den Wärmekunden im Dezember 2022 gesondert ausgezahlt.
Für anspruchsberechtigte, monatlich abgerechnete Wärmekunden beträgt die einmalige Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 multipliziert mit dem im Liefervertrag vereinbarten Gesamtpreis für Dezember 2022. Auch diesen Wärmekunden wird der Entlastungsbetrag im Dezember 2022 gesondert ausgezahlt.
Die Soforthilfe erhalten gezielt auch größere Wärmeverbraucher wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Diesen Kunden wird empfohlen, dem Wärmelieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 EWSG vorliegen.
Die Soforthilfe ist Bestandteil eines umfassenden Entlastungspakets. Im kommenden Jahr sollen weitere finanzielle Entlastungen die Energiekosten der Verbraucher reduzieren. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns in Bezug auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die wir für Erdgas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 vervielfacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Energie vorerst teuer bleiben wird.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen und mit jeder eingesparten Kilowattstunde auch den eigenen Geldbeutel zu schonen. Unsere Energiespartipps finden sie hier.
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