Fragen und Antworten zum Wegfall der EEG-Umlage

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage auf Beschluss der Bundesregierung auf Null. Mit dieser Umlage sind bisher die Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz gedeckt worden. Um Sie, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, wird der EEG-Beitrag also nicht mehr erhoben.

Kunden, die den Stadtwerken Burg zum 30. Juni 2022 ihren Zählerstand mitteilen möchten, können dies am Besten in unserem Online Service Center auf www.meine.stadtwerke-burg.de erledigen. Ansonsten wird der Zählerstand auf Basis des historischen Verbrauchsverhaltens der Kunden geschätzt.

Weitere Antworten zum Wegfall der EEG-Umlage finden Sie in unseren FAQs zum Thema: 

FAQs zum Wegfall der EEG-Umlage

1Wie regeln die Stadtwerke Burg das Absenken der EEG-Umlage?
Wir werden die in Ihrem Preis inkludierte EEG-Umlage entsprechend der gesetzlichen Regelung um 3,723 Cent zzgl. MwSt. reduzieren und dies in der nächsten Jahresrechnung ausweisen.
2Müssen Stromkundinnen und -kunden etwas tun?
Nein. Der Preis wird automatisch gesenkt. Auch das Ablesen des Verbrauchs entfällt. Wir teilen den von Ihnen genutzten Strom anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zum Stichtag auf. In der nächsten Jahresrechnung werden wir die Verbrauchsmengen mit der jeweiligen EEG-Umlage getrennt aufführen.
3Warum besteht kein Kündigungsrecht?
Es ist keine offizielle Preisanpassung mit Rechten und Pflichten, zu denen das Sonderkündigungsrecht gehört. Da von außen auf den Preis zugegriffen wird, besteht im Fall der EEG-Umlage kein Zustimmungsrecht für die Kunden.