Die Einführung der CO2-Bepreisung ab 2021 -
was bedeutet das für Sie?


Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.

Die Bundesregierung führt dazu u.a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis.
Durch die Einführung des CO2-Preises, auch CO2-Abgabe oder CO2-Bepreisung genannt, wird unter anderem Erdgas für Sie teurer. Wir als Stadtwerke Burg berechnen Ihnen die CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter. Sie können diese Kosten durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, z.B. durch richtiges Heizen und Lüften oder durch eine neue Heizung, reduzieren.

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Wie Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einfach Energie sparen und somit einen Beitrag leisten können, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengestellt: 

 
 

FAQ - Häufige Fragen rund um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

1Was regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG?
Das BEHG ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Emissionshandels-systems (nEHS) ab 2021. Das BEHG ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Einbezogen in den nEHS werden grundsätzlich alle auf den Markt gebrachten CO2-Emissionen verursachenden Brennstoffe, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 Kohle.
2Wer nimmt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teil?
Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.

Demnach müssen wir als Stadtwerke Burg ab 2021 für die an Sie verkaufte Menge Erdgas einen CO2-Preis bezahlen. Wir sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den unser Erdgasprodukt bei Ihnen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.

Die Kosten für diese Zertifikate berücksichtigen wir künftig in der Preisgestaltung etwa bei unseren Erdgasprodukten. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Bepreisung von Brennstoffemissionen emissionsmindernde Verhaltensänderungen zu bewirken. Die höheren Kosten sollen für den gewünschten finanziellen Anreiz zur Emissionsminderung sorgen, da sich Maßnahmen wie z.B. die Investition in Wärmedämmung oder eine effizientere Heizung schneller rechnen.
3Worin besteht der Unterschied zwischen dem europäischen, dem nationalen und dem freiwilligen Emissionshandel?
Der nationale (nEHS) und europäische Emissionshandel (EU-ETS) sowie der freiwillige Emissionshandel haben unterschiedliche Ansatzpunkte, wie die Reduzierung der Treibhausgasemissionen umgesetzt wird:

• Der EU-ETS verpflichtet zur Abgabe von Emissionsberechtigungen, wo Emissionen in einer Anlage entstehen, also etwa in einem Kraftwerk. Bei den vom EU-ETS umfassten Industrie­ und Energieanlagen handelt es sich um eine kleinere Anzahl von Akteuren mit sehr hohen direkten Anlagenemissionen. Wir als Stadtwerk Burg haben beispielsweise das BHKW, für das wir Zertifikate einkaufen müssen.

• Der nEHS setzt hingegen viel früher an: Schon für das Inverkehrbringen der Brennstoffe müssen Verschmutzungsrechte eingekauft werden, noch bevor die Brennstoffe bei der Anlage angelangt sind. Diese Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der Brennstoffe entstehen, werden dabei dem Inverkehrbringer zugerechnet. Also beispielsweise zahlen wir als Erdgaslieferant für die Emissionen, die bei Ihnen durch das Verbrennen von Erdgas in Ihrer Heizung entstehen.

• Der freiwilligen Emissionshandel schafft die Möglichkeit, entstandene Emissionen durch eine freiwillige Kompensation auszugleichen. Wenn Sie beispielsweise eine Heizung mit Erdgas betreiben, entstehen weiterhin CO2-Emissionen, auch wenn Sie sparsam mit der Energie umgehen. Diese Emissionen können Sie z.B. über unser Jerichower Landgas freiwillig kompensieren. Hierbei finanzieren Sie mit Ihrem Erdgasprodukt bestimmte Aktivitäten, die dazu führen, dass an anderer Stelle der Treibhausgasausstoß reduziert wird. Dies kann z.B. die Mit-Finanzierung des Aufbaus einer Windkraftanlage in einem Entwicklungsland sein. Oder der Verursacher kann sogenannte CO2-Senken schaffen – beispielsweise durch die Aufforstung eines Waldes, weil Bäume während des Wachstums CO2 absorbieren und dann meist über Jahrzehnte binden.

4Wie hoch ist die CO2-Abgabe für das Jahr 2021 und die darauffolgenden Jahre?
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch uns verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:

• 2021: 25 € pro Tonne CO2
Das entspricht netto etwa. 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
• 2022: 30 € pro Tonne CO2
• 2023: 35 € pro Tonne CO2
• 2024: 45 € pro Tonne CO2
• 2025: 55 € pro Tonne CO2
5Wie werden die CO2-Kosten pro Kilowattstunde Erdgas berechnet?
Die Umrechnung vom CO2-Preis in Kilowattstunden Erdgas ist in der Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) geregelt. Diese schreibt den Inverkehrbringer von Erdgas vor, wie die Emissionen ermittelt werden müssen. Ganz konkret müssen wir die Emissionen für die in einem Kalenderjahr gelieferte Erdgasmenge durch Multiplikation mit Berechnungsfaktoren ermitteln. Die genaue Methodik und Standardwerte sind in Anlage 1 der BeV 2020 festgelegt.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand eines konkreten Beispiels, das wir auf einen Haushalt heruntergebrochen haben, wie die Kosten pro Kilowattstunde Erdgas ermittelt wird:

• Wir liefern an Sie im Jahr 2021 die Erdgasmenge von 20.000 kWh.
• Diese Erdgasmenge multiplizieren wir mit einem Umrechnungsfaktor, dem Heizwert und dem heizwertbezogenen Emissionswert.
• Diese sind in Anlage 1 der BeV wie folgt festgesetzt:
- Umrechnungsfaktor: 3,2508 GJ/MWh (1 MWh entspricht 1.000 kWh)
- Heizwert: 1 GJ/GJ
- Heizwertbezogenen Emissionswert: 0,056 t CO2/GJ

• Daraus ergibt sich für Sie folgende CO2-Emission: CO2-Menge= 20 MWh (=20.000 kWh) * 3,2508 GJ/MWh * 1 GJ/GJ * 0,056 t CO2/GJ = 3,64 Tonnen CO2
Für die so ermittelten CO2-Emissionen müssen wir als Erdgaslieferant die entsprechende Menge Zertifikate einkaufen: 3,64 Tonnen CO2 * 25 € pro Tonne CO2 = 91,02 € netto. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
• Diese Kosten berechnen wir Ihnen weiter. Pro Kilowattstunde Erdgas ergibt sich für das Jahr 2021 ein Wert von 0,455 Ct/kWh zuzüglich Mehrwersteuer (91,02 € geteilt durch 20.000 kWh).
• Die Kosten erhöhen sich, wenn der Zertifikatspreis ab 2022 weiter steigt.

Bei einem Erdgastarif wie z.B. unserem Jerichower Landgas, bei dem ganz oder teilweise Biogas geliefert wird, wird dieser Anteil unter bestimmten Voraussetzungen mit Null Tonnen je Kilowattstunde Biogas gewertet. Entsprechend der BeV 2022 Anlage 1 wird die Menge Biogas von der Gesamtmenge abgezogen, da sie mit Null Tonnen CO2 je Kilowattstunde bewertet wird. Wenn Ihr Erdgastarif einen Anteil von 10 % Biogas enthält, verringern sich die Emissionen und die Kosten ebenfalls um 10 %.
6 Ist mein Erdgastarif davon betroffen?
Ja, für alle unsere Erdgastarife müssen Sie ab dem Jahr 2021 einen Preis für die bei der Verbrennung in Ihrer Heizung entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 180g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 25 € je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr 2021 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 91 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Die genaue Berechnung der Beträge sowie die Berücksichtigung von Bioerdgas bei den CO2-Emissionen finden sie in vorheriger Frage.

Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen. Ganz einfach geht das zum Beispiel mit richtigem Lüften und Heizen oder einer Heizungsmodernisierung.
7Müssen andere Erdgaslieferanten auch den CO2-Preis zahlen?
Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den das Erdgas durch das Inverkehrbringen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Alle Erdgaskunden sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie sind und welchen Tarif sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas. Lediglich bei einem Erdgasprodukt mit 100 % Bioerdgas fallen keine zusätzlichen Kosten an (siehe auch Berechnung bei vorheriger Frage).
8Warum ist mein Stromtarif von der CO2-Abgabe nicht betroffen?
Anders als im Wärmemarkt und im Verkehr wurden bei der Stromerzeugung frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Bereits 1990 legte die damalige Bundesregierung mit dem sogenannten Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) erstmals einen gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der regenerativen Energien vor. Das Stromeinspeisungsgesetz ist der Vorläufer des heutigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das EEG ist zentraler Baustein der deutschen Energiewende geworden. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch ist seit der Einführung stark gestiegen, was als wesentlicher Erfolg zu verbuchen ist. Des Weiteren nehmen viele Anlagen zur Stromerzeugung am europäischen Emissionshandel teil, was zu einer zusätzlichen Reduzierung der Emissionen geführt hat. Auch der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis ins Jahr 2038 wird die CO2-Emissionen in den nächsten Jahren deutlich senken.
Im Jahr 2019 wird der CO2-Emissionsfaktor für den Strommix in Deutschland auf 401 Gramm pro Kilowattstunde geschätzt. Im Jahr 1990 waren es noch 764 Gramm pro Kilowattstunde. Die CO2-Emissionen nehmen demnach seit dem Jahr 1990 kontinuierlich ab.
9Wie trägt die Einführung des CO2-Preises zum Klimaschutz bei?
Der neue CO2-Preis soll klimaschädliches Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. So entsteht ein Anreiz, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.
10Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?
Der zusätzliche Betrag, den wir über angepasste Preise einnehmen, bleibt nicht bei uns sondern wir geben ihn unmittelbar weiter: Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.
11Ist es sinnvoll auf eine andere Heizungsart oder einen anderen Energieträger umzusteigen?
Mit Erdgas heizen Sie bereits deutlich klimafreundlicher als mit einer Ölheizung, wodurch auch der CO2-Preis je kWh geringer ist. Darüber hinaus ist eine Kombination Ihrer Erdgasheizung mit Solarenergie möglich, um die CO2-Bilanz weiter zu verbessern. Eine Umstellung auf einen anderen Energieträger wie z.B. Holzpellets oder Strom bei Wärmepumpen kann zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führen. Neben höheren Investitionskosten sind dafür häufig größere bauliche Veränderungen erforderlich, wie z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung bei Wärmepumpen oder einem Lager für die Holzpellets. Egal für welche Heizung sich Hausbesitzer entscheiden: Wichtig ist eine gut eingestellte Heizung, mit der Sie effizient und umweltschonend heizen.