Die Einführung der CO2-Bepreisung ab 2021 -
was bedeutet das für Sie?
Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.
Die Bundesregierung führt dazu u.a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis.
Durch die Einführung des CO2-Preises, auch CO2-Abgabe oder CO2-Bepreisung genannt, wird unter anderem Erdgas für Sie teurer. Wir als Stadtwerke Burg berechnen Ihnen die CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter. Sie können diese Kosten durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, z.B. durch richtiges Heizen und Lüften oder durch eine neue Heizung, reduzieren.
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der Stadtwerke Burg
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Der CO2-Preis - Einfach erklärt!
Alle Erdgas-Kunden sind von der neuen Abgabe betroffen.
In unserem Video erklären wir Ihnen wie der CO2-Preis zustande kommt und was das für Sie als Stadtwerke Burg Erdgas-Kunde bedeutet.
Wie Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einfach Energie sparen und somit einen Beitrag leisten können, haben wir auf der folgenden Seite für Sie zusammengestellt:
FAQ - Häufige Fragen rund um das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Demnach müssen wir als Stadtwerke Burg ab 2021 für die an Sie verkaufte Menge Erdgas einen CO2-Preis bezahlen. Wir sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den unser Erdgasprodukt bei Ihnen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.
Die Kosten für diese Zertifikate berücksichtigen wir künftig in der Preisgestaltung etwa bei unseren Erdgasprodukten. Die Intention des Gesetzgebers ist es, mit der Bepreisung von Brennstoffemissionen emissionsmindernde Verhaltensänderungen zu bewirken. Die höheren Kosten sollen für den gewünschten finanziellen Anreiz zur Emissionsminderung sorgen, da sich Maßnahmen wie z.B. die Investition in Wärmedämmung oder eine effizientere Heizung schneller rechnen.
• Der EU-ETS verpflichtet zur Abgabe von Emissionsberechtigungen, wo Emissionen in einer Anlage entstehen, also etwa in einem Kraftwerk. Bei den vom EU-ETS umfassten Industrie und Energieanlagen handelt es sich um eine kleinere Anzahl von Akteuren mit sehr hohen direkten Anlagenemissionen. Wir als Stadtwerk Burg haben beispielsweise das BHKW, für das wir Zertifikate einkaufen müssen.
• Der nEHS setzt hingegen viel früher an: Schon für das Inverkehrbringen der Brennstoffe müssen Verschmutzungsrechte eingekauft werden, noch bevor die Brennstoffe bei der Anlage angelangt sind. Diese Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der Brennstoffe entstehen, werden dabei dem Inverkehrbringer zugerechnet. Also beispielsweise zahlen wir als Erdgaslieferant für die Emissionen, die bei Ihnen durch das Verbrennen von Erdgas in Ihrer Heizung entstehen.
• Der freiwilligen Emissionshandel schafft die Möglichkeit, entstandene Emissionen durch eine freiwillige Kompensation auszugleichen. Wenn Sie beispielsweise eine Heizung mit Erdgas betreiben, entstehen weiterhin CO2-Emissionen, auch wenn Sie sparsam mit der Energie umgehen. Diese Emissionen können Sie z.B. über unser Jerichower Landgas freiwillig kompensieren. Hierbei finanzieren Sie mit Ihrem Erdgasprodukt bestimmte Aktivitäten, die dazu führen, dass an anderer Stelle der Treibhausgasausstoß reduziert wird. Dies kann z.B. die Mit-Finanzierung des Aufbaus einer Windkraftanlage in einem Entwicklungsland sein. Oder der Verursacher kann sogenannte CO2-Senken schaffen – beispielsweise durch die Aufforstung eines Waldes, weil Bäume während des Wachstums CO2 absorbieren und dann meist über Jahrzehnte binden.
• 2021: 25 € pro Tonne CO2
Das entspricht netto etwa. 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
• 2022: 30 € pro Tonne CO2
• 2023: 35 € pro Tonne CO2
• 2024: 45 € pro Tonne CO2
• 2025: 55 € pro Tonne CO2
Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand eines konkreten Beispiels, das wir auf einen Haushalt heruntergebrochen haben, wie die Kosten pro Kilowattstunde Erdgas ermittelt wird:
• Wir liefern an Sie im Jahr 2021 die Erdgasmenge von 20.000 kWh.
• Diese Erdgasmenge multiplizieren wir mit einem Umrechnungsfaktor, dem Heizwert und dem heizwertbezogenen Emissionswert.
• Diese sind in Anlage 1 der BeV wie folgt festgesetzt:
- Umrechnungsfaktor: 3,2508 GJ/MWh (1 MWh entspricht 1.000 kWh)
- Heizwert: 1 GJ/GJ
- Heizwertbezogenen Emissionswert: 0,056 t CO2/GJ
• Daraus ergibt sich für Sie folgende CO2-Emission: CO2-Menge= 20 MWh (=20.000 kWh) * 3,2508 GJ/MWh * 1 GJ/GJ * 0,056 t CO2/GJ = 3,64 Tonnen CO2
Für die so ermittelten CO2-Emissionen müssen wir als Erdgaslieferant die entsprechende Menge Zertifikate einkaufen: 3,64 Tonnen CO2 * 25 € pro Tonne CO2 = 91,02 € netto. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
• Diese Kosten berechnen wir Ihnen weiter. Pro Kilowattstunde Erdgas ergibt sich für das Jahr 2021 ein Wert von 0,455 Ct/kWh zuzüglich Mehrwersteuer (91,02 € geteilt durch 20.000 kWh).
• Die Kosten erhöhen sich, wenn der Zertifikatspreis ab 2022 weiter steigt.
Bei einem Erdgastarif wie z.B. unserem Jerichower Landgas, bei dem ganz oder teilweise Biogas geliefert wird, wird dieser Anteil unter bestimmten Voraussetzungen mit Null Tonnen je Kilowattstunde Biogas gewertet. Entsprechend der BeV 2022 Anlage 1 wird die Menge Biogas von der Gesamtmenge abgezogen, da sie mit Null Tonnen CO2 je Kilowattstunde bewertet wird. Wenn Ihr Erdgastarif einen Anteil von 10 % Biogas enthält, verringern sich die Emissionen und die Kosten ebenfalls um 10 %.
Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen. Ganz einfach geht das zum Beispiel mit richtigem Lüften und Heizen oder einer Heizungsmodernisierung.
Im Jahr 2019 wird der CO2-Emissionsfaktor für den Strommix in Deutschland auf 401 Gramm pro Kilowattstunde geschätzt. Im Jahr 1990 waren es noch 764 Gramm pro Kilowattstunde. Die CO2-Emissionen nehmen demnach seit dem Jahr 1990 kontinuierlich ab.