Neuregelung zur An- und Abmeldung Ihres Stromvertrages
Wenn Sie Ihren Stromvertrag an- oder abmelden, wird der Prozess künftig deutlich beschleunigt: Der Gesetzgeber hat in § 20 a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt, dass der Stromlieferantenwechsel jeweils werktags innerhalb von 24 Stunden technisch möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur hat die Umsetzung dieser Vorgaben zum 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter verbindlich gemacht.
An- und Abmeldungen sind künftig ausschließlich für die Zukunft möglich. Das bedeutet, rückwirkende Ein- und Auszüge sind nicht mehr zulässig.
An- und Abmeldungen sollten stets 14 Tage im Voraus erfolgen.
Eine Zählerstandsmeldung für die Abmeldung erfolgt bei einem Auszug idealer Weise bei endgültigem Verlassen der Wohnung (Endabnahme/Abgabe Wohnungsschlüssel).
Bei sog. Zuordnungslücken, also bei Zeiträumen, die wegen nicht rechtzeitiger An- und Abmeldung nicht Ihrem Stromvertrag zugeordnet werden können, erfolgt die Lieferung durch den zuständigen Grundversorger auf Basis seiner Grundversorgungstarife.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert und müssen weiterhin beachtet werden.
Schade, dass Sie gehen. Wir möchten Sie nicht verlieren!
Sie ziehen um? Nehmen Sie uns mit!
Ihren Umzug können Sie bequem im Formular mitteilen: Den alten Vertrag abmelden und einen neuen Vertrag abschließen – alles in einem Schritt.
<Hier das Formular>
Gute Gründe zu bleiben
Als TOP Lokalversorger sind wir vor Ort und haben für Sie immer ein offenes Ohr – am Telefon und vor Ort.