Der Gleichbehandlungs-bericht gemäß Energiewirtschafts- gesetz
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind wir verpflichtet, einen Gleichbehandlungsbericht zu veröffentlichen. Der zeigt auf, ob ein Unternehmen den diskriminierungsfreien Netzbetrieb nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§7a Abs. 5, Satz 3 EnGW) ermöglicht.