Stadtbüro Öffnungszeiten:

Dienstag:9 - 12 Uhr + 13 - 16 Uhr
Donnerstag:9 - 12 Uhr + 13 - 16 Uhr
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Kontaktdatenblätter

Wiederverkäuferbescheinigung

Die Stadtwerke Burg GmbH sind Wiederverkäufer von Strom und Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG. Der aktuell gültige Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft zum Zwecke der Steuerschuldnerschaft steht Ihnen hier zum Download bereit. 

Zertifikat für den Datenaustausch

Muster-​Abwendungsvereinbarung

Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden/Kundinnen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Hinweis: Diese Muster-​Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

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