Aktuelle Situation auf dem Energiemarkt

Wir halten Sie zu allen wichtigen Punkten rund um die derzeitige Energiesituation auf dem Laufenden. Dazu haben wir umfassende Informationen und Tipps zum Energiesparen für Sie zusammengestellt. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Alarmstufe tritt dann in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt und es dadurch zu einer signifikanten Verschlechterung der Gasversorgungslage kommt. In dieser Phase ist der Markt aber noch in der Lage, die Situation allein zu bewältigen. Der Staat greift noch nicht regulierend ein.

Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin erhöhte Preiseniveau am Gasmarkt.

Den aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur zur Lage der Gasversorgung in Deutschland finden Sie hier

Für unser Versorgungsgebiet ist die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet.

Entlastungspaket der Bundesregierung

Wir wissen, dass diese Preissteigerungen für Sie eine enorme Belastung bedeuten. Die Bundesregierung hat deswegen mehrere entlastende Maßnahmen veranlasst, um die Haushalte zu entlasten. Informationen zum Entlastungspaket finden Sie hier.

Die Stadtwerke Burg haben die Maßnahmen umgesetzt und in den Abrechnungen der Kunden berücksichtigt. Unsere Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden.

Umsetzung der Preisbremsen ist ein Kraftakt für die Stadtwerke Burg GmbH

Stadtwerke-Kunden profitieren von vorgezogener Entlastung durch die Energiepreisbremsen

Alle Kunden erhalten bis März 2024 ihre Endabrechnung zu den Preisbremsen.

Sollte es dazu Rückfragen geben, wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice.

 


Energiesparen - mit kleinen Maßnahmen und ohne großen Verzicht viel bewirken

Eine Möglichkeit, hohen Preisen zu begegnen, ist das Energiesparen.  Auf der folgenden Seite haben wir sowohl für Privatkunden als auch für Gewerbekunden Möglichkeiten zum Einsparen von Energie zusammengestellt.

Zu unseren Energiespartipps >>


Fragen und Antworten zur aktuellen Situation

1Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpasslage. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam im BMWK zusammengetreten, der aus den relevanten Bundes- und Landesbehörden und den Energieversorgern besteht und die Lage regelmäßig beobachtet.
2Warum ruft das Ministerium die Alarmstufe aus und was bedeutet Alarmstufe?
Grund für das Ausrufen der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt. Die Speicher sind zwar besser gefüllt als im Vorjahr. Wegen der Drosselung können sie jedoch nicht im geplanten Umfang weiter aufgefüllt werden. Mit der Alarmstufe erhöhen sich die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber: Signifikante Veränderungen in den Daten wie Gasfluss oder Netzkapazitäten werden umgehend und kontinuierlich an die vorgelagerten Netzbetreiber geliefert. Dieser Aufwand müsse geleistet werden, damit der Krisenstab der Bundesregierung über die Entwicklung stets im Bilde ist und bedacht entscheiden kann, ob und wann die Stufe drei des Notfallplans Gas, die Notfallstufe, in Kraft treten muss. Dann müssen ggf. große Gasabnehmer, die so genannten „nicht geschützten Kunden“, vom Netz.
3Wer sitzt im Krisenteam des BMWK?
Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertretern des BMWK auch Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber; und es wird durch Vertreter der Bundesländer und weitere nichtständige Mitglieder unterstützt. Das Krisenteam Gas wird ab sofort regelmäßig tagen, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und das BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber werden im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG ergreifen. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.
4Was ändert sich dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich auch mit der Ausrufung der Alarmstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Und auch wenn es zu Versorgungsengpässen im kommenden Winter kommen sollte, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass es zu weiteren Preissteigerungen kommen wird.
5Ist die Versorgung der Haushalte gesichert?
Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Siehe hierzu auch die Ausführungen zu Frage 4.
6Was ändert sich für Unternehmen?
Auch in der Alarmstufe ändert sich für Unternehmen erst einmal nichts. Es erfolgt kein Markteingriff. Die bereits bestehenden marktbasierten und netzbezogenen Maßnahmen werden aber fortgesetzt.
7Was ist die Gasspeicherumlage?
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfьllstдnde der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Fьllstдnde in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Fьllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primдr bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergдnzende MaЯnahmen, um die gesetzlich festgelegten Fьllstдnde zu erreichen. Die dafьr bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden ьber die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage flieЯt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Was ist der "Notfallplan Gas"?

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

1. Frühwarnstufe:

  • In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.


2. Alarmstufe:

  • Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 2 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.


3. Notfallstufe:

  • Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.