Aktuelle Situation auf dem Energiemarkt
Wir halten Sie zu allen wichtigen Punkten rund um die derzeitige Energiesituation auf dem Laufenden. Dazu haben wir umfassende Informationen und Tipps zum Energiesparen für Sie zusammengestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Alarmstufe tritt dann in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt und es dadurch zu einer signifikanten Verschlechterung der Gasversorgungslage kommt. In dieser Phase ist der Markt aber noch in der Lage, die Situation allein zu bewältigen. Der Staat greift noch nicht regulierend ein.
Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin erhöhte Preiseniveau am Gasmarkt.
Den aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur zur Lage der Gasversorgung in Deutschland finden Sie hier
Für unser Versorgungsgebiet ist die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet.
Entlastungspaket der Bundesregierung
Wir wissen, dass diese Preissteigerungen für Sie eine enorme Belastung bedeuten. Die Bundesregierung hat deswegen mehrere entlastende Maßnahmen veranlasst, um die Haushalte zu entlasten. Informationen zum Entlastungspaket finden Sie hier.
Die Stadtwerke Burg haben die Maßnahmen umgesetzt und in den Abrechnungen der Kunden berücksichtigt. Unsere Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden.
Umsetzung der Preisbremsen ist ein Kraftakt für die Stadtwerke Burg GmbH
Stadtwerke-Kunden profitieren von vorgezogener Entlastung durch die Energiepreisbremsen
Alle Kunden erhalten bis März 2024 ihre Endabrechnung zu den Preisbremsen.
Sollte es dazu Rückfragen geben, wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice.
Energiesparen - mit kleinen Maßnahmen und ohne großen Verzicht viel bewirken
Eine Möglichkeit, hohen Preisen zu begegnen, ist das Energiesparen. Auf der folgenden Seite haben wir sowohl für Privatkunden als auch für Gewerbekunden Möglichkeiten zum Einsparen von Energie zusammengestellt.
Fragen und Antworten zur aktuellen Situation
Was ist der "Notfallplan Gas"?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.
1. Frühwarnstufe:
- In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
2. Alarmstufe:
- Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 2 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
3. Notfallstufe:
- Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.