Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die seit dem 23. Juni 2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2025 gilt wieder die Frühwarnstufe.
Den aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur zur Lage der Gasversorgung in Deutschland und Informationen zur Gasversorgung und Krisenvorbereitung finden Sie hier.
Wir halten Sie zu allen wichtigen Punkten rund um die derzeitige Lage der Energieversorgung auf dem Laufenden.
Eine Möglichkeit, hohen Preisen zu begegnen, ist das Energiesparen. Auf der folgenden Seite haben wir sowohl für Privatkunden als auch für Gewerbekunden Möglichkeiten zum Einsparen von Energie zusammengestellt.
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret auf der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt folgende drei Eskalationsstufen.
1. Frühwarnstufe
Die Frühwarnstufe wird vom Bundeswirtschaftsministerium ausgerufen, wenn konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, das wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungslage mit Erdgas sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt. In dieser ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasnetze werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber netz- und marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
2. Alarmstufe
Die Alarmstufe wird vom Bundeswirtschaftsministerium ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Erdgas vorliegt und es dadurch zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage kommt. In dieser Phase sind die für die Gasversorgung verantwortlichen Akteure und der Markt aber noch in der Lage, die Situation eigenständig zu bewältigen. Der Staat greift noch nicht regulierend ein. Hierfür können die in der Frühwarnstufe genannten netz- und marktbasierte Maßnahmen von ihnen ergriffen werden. Mit der Alarmstufe erhöhen sich die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber, damit der Krisenstab der Bundesregierung stets die aktuelle Versorgungslage kennt und bedacht entscheiden kann.
3. Notfallstufe
Wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Erdgasversorgung und/oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegt und die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen, um die Situation zu entspannen und die verbleibende Gasnachfrage zu decken, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe feststellen und im Bundesgesetzblatt öffentlich bekanntgeben. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum “Bundeslastverteiler”. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung des verfügbaren Erdgases. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
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